Die Erfassung der Ausgaben und Einnahmen der Ausgaben von öffentlichen Gebietskörperschaften (Angaben ohne Eigenmittel der Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe) wird jährlich als Vollerhebung durchgeführt. Sie dient den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe als Grundlage für Planungsentscheidungen und ist außerdem eine wichtige Grundlage für die Fortentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts.
Seit 2005 haben sich die finanziellen Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe um den Faktor 3 erhöht – von 20,9 Mrd. € auf 62 Mrd. €. Diese Zunahme ist vor allem auf eine Ausweitung der Aufgaben sowie eine Erhöhung der Inanspruchnahme von Leistungen und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe zurückzuführen, beispielsweise mit Blick auf die Einführung des Rechtsanspruchs für unter Dreijährige im Bereich der Kindertagesbetreuung, einer Ausweitung des institutionellen Kinderschutzes sowie einer gestiegenen Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfen bei einer (drohenden) seelischen Behinderung.
Der größte Anteil an den Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe 2021 fließt in die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege. Das sind in etwa zwei Drittel der Aufwendungen (66%). Rund ein Viertel der Ausgaben (22,7%) entfallen auf die Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und die Eingliederungshilfen inklusive der hier ebenfalls mit eingerechneten Ausgaben für die Inobhutnahmen.
Die Finanzierung der Leistungen und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt zum allergrößten Teil aus Steuermitteln. Nur ein kleiner Teil der Ausgaben wird durch Kostenbeiträge der Nutzer*innen (Jugendliche, junge Menschen, Personensorgeberechtigte, Unterhaltsverpflichtete) bzw. durch andere Sozialleistungsträger refinanziert.
Für 2019 weist die Statistik aus, dass den Gesamtausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe in Höhe von 62 Milliarden € (Bruttoausgaben) Einnahmen in Höhe von 3,42 Milliarden € gegenüberstehen. Dies bedeutet, dass etwas mehr als 6% der finanziellen Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe durch Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Teilnahme-Entgelte, Benutzungsgebühren u.a.m. refinanziert werden. Die Nettoausgaben belaufen sich demnach für 2021 auf 58,6 Mrd. €.
Zur Einordnung: 5% der Ausgaben des Sozialbudgets entfallen 2021 auf Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe. Laut Sozialbudget gehört die Kinder- und Jugendhilfe zu den so genannten 'Förder- und Fürsorgesystemen'. Die Höhe der Aufwendungen entspricht in etwa der Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. dem Posten 'Kindergeld und Familienlastenausgleich' im Sozialbudget.