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Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

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Strukturen > Leitorientierungen und Verfahrensprinzipien

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet die unabhängige Information, Beratung und Vermittlung in Konflikten mit dem öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe.

Ombudschaftliche Aktivitäten sind eine Form des Machtausgleichs in der stark asymmetrischen Struktur der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere in Konfliktkonstellationen.

Zentral für Ombudsstellen ist, dass sie unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden arbeiten.

Bisher haben sich Ombudsstellen im Bereich der Hilfen zur Erziehung insbesondere auf Landesebene entwickelt. 2021 wurden sie als Angebot in § 9a SGB VIII verankert.

Erläuterung

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet die unabhängige Information, Beratung und Vermittlung in Konflikten von Kindern, Jugendlichen oder Eltern mit dem öffentlichen oder den freien Trägern der Jugendhilfe. Ombudschaftliche Aktivitäten sind eine Form des Machtausgleichs in der stark asymmetrischen Struktur der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere in Konfliktkonstellationen. Dazu gehört, die strukturell unterlegene Partei unabhängig zu beraten und ggf. in der Konfliktbewältigung mit einem öffentlichen und/oder freiem Jugendhilfeträger zu unterstützen. Neben der individuellen Beratung umfasst ombudschaftliche Beratung auch die (fach-)politische Lobbyarbeit für eine bedarfsgerechte und adressat*innen-orientierte Kinder- und Jugendhilfe und eine Sozialpolitik, die „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien” (§ 1, Abs. 3, Satz 5 SGB VIII) schafft. Zentral für Ombudsstellen ist, dass sie unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden arbeiten.

Ombudschaft als relativ junges Konzept in der Kinder- und Jugendhilfe erfährt in der Fachwelt eine immer breitere fachliche Zustimmung. Es hat sich als notwendiger Beitrag zur Sicherung der Rechte junger Menschen und ihrer Familie im Kontext der Hilfen zur Erziehung entwickelt.

Das Konzept erfuhr insbesondere durch die Berichte Betroffener über ungerechtfertigte Machtausübung ihnen gegenüber zunehmend an fachlicher Bedeutung. Zudem verschafften die öffentlichen Debatten im Rahmen der Aufarbeitung der Runden Tische 'Heimerziehung in den 50er und 60er Jahre' (2010) und 'Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich' (2011) dem Thema eine erhebliche politische Relevanz, welche sich dann auch in der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes (2012) niederschlägt.

Die Ombudsstellen haben sich zumeist über Initiativen auf Landesebene entwickelt und Verbreitung gefunden. Offen ist noch die Frage, wie es erreicht werden soll, dass ombudschaftliche Unterstützung für alle Hilfeempfänger*innen und Leistungsberechtigten in guter Qualität flächendeckend erreichbar ist. Es zeichnet sich ab, dass die Bundesländer gesetzlich verpflichtet werden, für einen bedarfsgerechten Aufbau von Ombudsstellen jeweils in ihrem Land zu sorgen.

Ebenfalls offen ist derzeit auch die Frage, wie sich die Ombudschaften im Hinblick auf andere Leistungsfelder als die Hilfen zur Erziehung entwickeln werden.

Seit 2021 sind Ombudsstellen im SGB VIII verankert. § 9 a lautet: „In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. Die hierzu dem Bedarf von jungen Menschen und ihren Familien entsprechend errichteten Ombudsstellen arbeiten unabhängig und sind fachlich nicht weisungsgebunden. § 17 Absatz 1 bis Absatz 2a des Ersten Buches gilt für die Beratung sowie die Vermittlung und Klärung von Konflikten durch die Ombudsstellen entsprechend. Das Nähere regelt das Landesrecht.”

Literatur
  • Bundesnetzwerk Ombudschaft (2023): Informationen, Gutachten, Stellungnahmen (Zugriff 10.06.2023).
  • Forum Erziehungshilfen 1/2020: Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Len, Andrea/Manzel, Melissa/Tomaschowski, Lydia/Redmann, Björn/Schruth, Peter (Hrsg.) (2022): Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe – Grundlagen-Praxis-Recht, Weinheim u. Basel.
  • Rosenbauer, Nicole/Schruth, Peter (2019): Ombudschaft als Mittel der Durchsetzung von Rechten junger Menschen und Familien in der Kinder- und Jugendhilfe. Auf den Spuren notwendiger Unabhängigkeit einer Praxis des Widerspruchs, in: Koch, Josef/von zur Gathen, Marion/Meysen, Thomas (Hg.), Vorwärts, aber nicht vergessen! – Entwicklungslinien und Perspektiven in der Kinder- und Jugendhilfe, Weinheim, S.146–156.
  • Schindler, Gila (2019): Rechtsgrundlagen der ombudschaftlichen Tätigkeit – Handlungs- bzw. Vertretungsbefugnisse und ihre Grenzen (Zugriff: 10.06.2023).
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