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Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

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Allgemeine Rahmenbedingungen > Staat

Demokratie

als Staatsform der Bundesrepublik Deutschland
Art. 20 Abs. 2 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

als Parteienpluralismus
Art. 21 Abs. 1 GG: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen ...“

und Zivilgesellschaft
Demokratie basiert auf Selbstbestimmung, zivilgesellschaftlicher Beteiligung und Entscheidungsmacht aller Bürger*innen  (Mitwirkungsrechte, Mitbestimmung, Bürgerinitiativen).

und demokratische Bildung
Junge Menschen haben in der Demokratie ein Recht auf demokratische Bildung. Sie haben nicht nur Beteiligungsrechte, sondern sie sind in ihrem zivilgesellschaftlichen und politischen Engagement zu fördern. Dies ist eine Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.

Erläuterung

Die demokratischen Strukturen in Deutschland sind durch drei Aspekte gekennzeichnet:

  1. Die Staatsform der Bundesrepublik Deutschland ist die einer Demokratie. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, heißt es in Art. 20 Abs.1 GG. Ein Wesensmerkmal dieser Demokratie ist, dass das Parlament - der Bundestag - aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgeht. Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind alle über 18-jährigen Deutschen. Sie sind auch wählbar (passives Wahlrecht), wenn sie seit mindestens einem Jahr Deutsche sind. Wahlen zum Bundestag müssen alle vier Jahre stattfinden. Ähnlich verhält es sich bei den Parlamenten der 16 Bundesländer. In einigen Ländern sind alle über 16-jährigen Deutschen wahlberechtigt.
  2. Ein weiteres Bestimmungsmoment der Demokratie ist der Parteienpluralismus. Der Status von Parteien ist im Art 21 Grundgesetz definiert: "(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. (2) Die Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht."
  3. Demokratie umfasst aber nicht nur den institutionellen Aufbau des Staates, sondern auch die Frage nach politischer Selbstbestimmung, zivilgesellschaftlicher Beteiligung und Entscheidungsmacht der Bürger*innen. Initiativen von jungen Menschen, Jugendverbände, Selbstvertretungen von jungen Menschen, soziale Bewegungen und Bürgerinitiativen nehmen in dieser Hinsicht wichtige demokratische Funktionen der Zivilgesellschaft wahr. Junge Menschen haben zudem ein Recht auf demokratische Bildung. Im 16. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung (2020) wird dieses Recht explizit herausgestellt. Junge Menschen haben demnach nicht nur Beteiligungsrechte, sondern sie sind in ihrem zivilgesellschaftlichen und politischen Engagement zu fördern. Die demokratische Bildung ist eine explizite Aufgabe der Kinder- und Jugendarbeit und eine Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. 

Literatur
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