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Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

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Aufgaben und Handlungsfelder > Förderung und Unterstützung

Förderung der Erziehung in der Familie

Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Eltern bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu fördern und zu unterstützen. Dies geschieht u.a. durch:

  • Beratung für schwangere Frauen und werdende Väter,
  • Beratung in Erziehungsfragen,
  • Familienbildung/Familienfreizeit und -erholung,
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen,
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung und beim Umgangsrecht,
  • gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

Erweitert wird das Angebot in diesem Bereich durch ein interdisziplinär organisiertes System 'Früher Hilfen' (insbesondere im Zusammenwirken mit dem Gesundheitssystem).

Erläuterung

Eltern halten ihr Kind an den Händen / Parents holding their child by the hands

Die Kinder- und Jugendhilfe hält unter dem Begriff der 'Förderung der Erziehung in der Familie' ein breites Spektrum verschiedenster Leistungen für Familien mit minderjährigen Kindern vor. Indem es hier vorrangig um die Unterstützung von Eltern geht, die als zentrale Garanten eines gelingenden Aufwachsens ihrer Kinder angesehen werden, betont dieses Kapitel einen eher familienpolitischen Aspekt des SGB VIII.

„Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Diese Leistungen sollen Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen und dazu beitragen, dass Familien sich die für ihre jeweilige Erziehungs- und Familiensituation erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere in Fragen von Erziehung, Beziehung und Konfliktbewältigung, von Gesundheit, Bildung, Medienkompetenz, Hauswirtschaft sowie der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit aneignen können und in ihren Fähigkeiten zur aktiven Teilhabe und Partizipation gestärkt werden. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.“ (§ 16 SGB VIII)

Das Leistungsfeld 'Förderung der Erziehung in der Familie' umfasst u.a.:

  • allgemeine Förderangebote (§ 16 SGB VIII: Beratung von Schwangeren und werdenden Vätern, Familienbildung, Beratung in Erziehungsfragen, Familienfreizeit und -erholung)
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote für spezielle familiäre Problemsituationen (§ 17 SGB VIII: Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung von Eltern minderjähriger Kinder; § 18 SGB VIII: Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts)
  • Angebote und Hilfen, die auf bereits eingetretene Notstände zielen (§ 19 SGB VIII: Hilfen in gemeinsamen Wohnformen für alleinerziehende Mütter/Väter und Kinder; § 20 SGB VIII: Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen).

An dieser Aufzählung ist leicht zu erkennen, dass es sich hierbei um ein Konglomerat unterschiedlichster Leistungen ohne ein einheitliches Bezugssystem handelt. Das Aufgabenfeld verfügt über keine gemeinsame fachliche Tradition, sondern bindet sehr verschiedene - für sich selbst mitunter durchaus traditionelle - Angebote unter einem Dach zusammen.

Der Gesetzgeber wollte durch den Leistungssektor der 'Förderung der Erziehung in der Familie' den Perspektivenwechsel von einer eher reagierenden Jugendhilfe zu einer präventiven, frühzeitig helfenden und unterstützenden Jugendhilfe verdeutlichen. Ziel dahinter ist die Aufrechterhaltung und Stabilisierung der Funktionsfähigkeit der Familie als Sozialisationsort - insbesondere in schwierigen Lebenssituationen wie Trennung/Scheidung oder in der belastenden und herausfordernden Lebenssituation als Ein-Eltern-Familie.

Seit dem Jahr 2008 ist - obwohl nicht im SGB VIII, sondern im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) abgebildet - unter dem Sammelbegriff der 'Frühen Hilfen' ein weiterer Leistungsbereich hinzugekommen, der sich durch seine Interdisziplinarität auszeichnet und mit unterschiedlichen Handlungsansätzen in verschiedenen Organisationsformen realisiert wird. Im KKG heißt es: „(...) die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft [umfasst] insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen).“ (§ 1 Abs. 4 KKG)

Die präventiv intendierten 'Frühen Hilfen' sind damit nicht auf die Jugendhilfe beschränkt, sondern sie zielen darauf ab, verschiedene Dienste und Angebote des Sozialbereichs und des Gesundheitswesens miteinander zu verknüpfen, um damit ein koordiniertes regionales System von Hilfsangeboten zu schaffen. Insofern stellen 'Frühe Hilfen' auch keinen eigenständigen Leistungstatbestand dar; es geht vielmehr um die Sicherstellung der Kooperation (und bestenfalls Synchronisation) bei der Realisierung unterschiedlicher Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen zwischen Akteuren und Trägern aus verschiedenartigen Bereichen, vor allem aus der Jugendhilfe und aus dem Gesundheitsbereich, aber auch darüber hinaus. Dies ist mit dem Ziel verbunden, die flächendeckende Versorgung von Familien sicherzustellen, bedarfsgerechte Unterstützungsangebote voranzutreiben und die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Da die 'Frühen Hilfen' mit ihrem Bemühen um niedrigschwellige und frühzeitige, auf Beratung und Unterstützung ausgerichtete Zugänge zu Eltern eine dezidiert präventive Programmatik verfolgen, sind sie aus Jugendhilfeperspektive dem hier betrachteten Bereich der Förderung der Erziehung in der Familie zuzuordnen, auch wenn eine gesetzliche Einordnung in das SGB VIII nicht erfolgt ist.

Insgesamt stellt aber auch der Leistungssektor der „Förderung der Erziehung in der Familie“ nur einen sehr kleinen Teil der Kinder- und Jugendhilfe dar. Von den Gesamtmitteln für die Kinder- und Jugendhilfe (ca. 62 Milliarden Euro) im Jahr 2021 wurden lediglich 1,07 Mrd. (1,7%) für die Leistungen in diesem Bereich aufgewendet. (vgl. Ausgaben für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe)

Literatur
  • Bauer, Petra (2016): Förderung der Erziehung in der Familie, in: Schröer, Wolfgang/Struck, Norbert/Wolff, Mechthild (Hrsg.), Handbuch Kinder- und Jugendhilfe, 2. Aufl., Weinheim u. München, S. 886–912.
  • Buschhorn, Claudia (2018): Förderung der Erziehung in der Familie und Frühe Hilfen, in: Böllert, Karin (Hrsg.), Kompendium Kinder- und Jugendhilfe, Wiesbaden, S. 783–804.
  • Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (2009): Begriffsbestimmung „Frühe Hilfen“ (Zugriff: 31.07.2023).
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