zum Content springen
zum Footer springen
Infosystem

Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

Merken Entfernen

Allgemeine Rahmenbedingungen > Staat

Finanzverfassung

Einnahmen:

  • Die Steuereinnahmen in Deutschland betrugen im Jahr 2022 insgesamt 895,7 Mrd. €.
  • Die wichtigsten Steuerquellen sind die sog. Gemeinschaftssteuern (hier vor allem die Lohn- und Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer), die nach einem bestimmten Schlüssel auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt werden. Sie machten 2022 zusammen 75,4% des gesamten Steueraufkommens aus.

Finanzierungsquellen:

  • Der Bund erhält seine Mittel im Wesentlichen aus Bundessteuern und Bundesanteilen an den Gemeinschaftssteuern.
  • Die Länder erhalten ihre Mittel im Wesentlichen aus Ländersteuern und den Länderanteilen der Gemeinschaftssteuern sowie aus dem Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen.
  • Die Gemeinden erhalten ihre Mittel im Wesentlichen aus Gemeindesteuern, dem Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern und der Gewerbesteuer sowie aus Landeszuweisungen.

Erläuterung

Geldkasse mit Schlüssel, davor liegen Euro-Scheine und Euro-Münzen / Cash box with key, euro notes and coins in front of it

Die Finanzverfassung ist in der Bundesrepublik Deutschland in den Artikeln 104 a bis 108 GG festgelegt. Sie regeln die zwischen Bund und Ländern geteilte Finanzhoheit sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die Verteilung der Ausgabenlasten, die Gesetzgebungskompetenz in Steuerangelegenheiten, die Steuererträge die Zuständigkeiten der Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit. Die Finanzverfassung wurde, wie auch andere Bereiche des Grundgesetzeses, im Laufe der Zeit überarbeitet und im Detail an neue Gegebenheiten angepasst. So wurde im Rahmen der sogenannten Föderalismusreform II beispielsweise eine „Schuldenbremse“ eingeführt. Diese soll die Kreditaufnahme von Bund und Ländern begrenzen und eine langfristig tragfähige Haushaltsentwicklung sichern. In Zeiten der Corona-Pandemie wurde sie ausgesetzt.

2022 betrugen die Steuereinnahmen insgesamt 895,7 Mrd. €. Sie ergeben sich aus:

  • Gemeinschaftssteuern (74,5%): vor allem Umsatzsteuern (30,1%); Lohn- und Einkommenssteuer (34,9 %) und weitere …
  • Bundessteuern (11,8%): z.B. Energiesteuer (4,5%) u.a.
  • Ländersteuern (3,8%): z.B. Grunderwerbssteuer (2,2%); Erbschaftssteuer (1,2%) u.a.
  • Gemeindesteuern (9,3%): z.B. Gewerbesteuer (7,3%); Grundsteuer (>1,7%) u.a.

Neben diesen Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden erfolgt die Finanzierung sozialer Leistungen über Einnahmen aus Beiträgen zu Pflichtversicherungen für Arbeitnehmer (gesetzliche Krankenversicherung [2022: 289,3 Mrd. €], gesetzliche Rentenversicherung [2022: ca.: 297 Mrd. €], gesetzliche Arbeitslosenversicherung [2022: ca.: 31,7 Mrd. €] und Pflegeversicherung [2022: ca.: 52,5 Mrd. €]) und Verwaltungs- und Nutzungsgebühren (insb. auf kommunaler Ebene).

2022 betrug der Anteil des Bundes am Gesamtsteueraufkommen 38%. Der Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen betrug 45,1%. Im letzten Jahrzehnt ist der Bundesanteil jeweils leicht rückgängig zugunsten von Ländern und Kommunen.

Die Gesamteinnahmen der Kommunen in 2022 betrugen 328,4 Mrd. €, davon 151,5 Mrd. € aus eigenen Steuern.

Die Steuerarten mit der breitesten Besteuerungsbasis sind Umsatz- und Verbrauchsteuern. Sie stellen knapp die Hälfte des Steueraufkommens. Durch diese Einnahmen werden einkommensärmere und jüngere Haushalte überproportional belastet, da sie einen Großteil ihres Einkommens für Konsumausgaben aufwenden.

Lohn- und Einkommensteuern sind mit knapp einem Drittel am Steueraufkommen beteiligt. Sie berücksichtigen die Leistungsfähigkeit der Einzelperson oder Familie mittels Steuerprogression. Einkommensärmere Haushalte zahlen nur geringe oder gar keine Einkommensteuer.

Literatur
Merkliste