Die Berufsvorbereitung nach der Schule erfolgt in Deutschland in der Regel durch ein Studium oder durch eine betriebliche Ausbildung (duales Ausbildungssystem).
Federführend bei der Vermittlung in betriebliche Ausbildung ist – wenn die individuelle Ausbildungsplatzsuche erfolglos geblieben ist – die Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit).
Kinder- und Jugendhilfe UND Agentur für Arbeit sind wechselseitig aufeinander angewiesen, wenn es gilt,
Dies erfolgt in Koordination mit der Agentur für Arbeit, mit Trägern betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie mit Trägern von Beschäftigungsangeboten (§ 13 Abs. 4 SGB VIII).
Grundlage der eigenständigen Sicherung des eigenen Lebens ist in der Regel eine entlohnte Berufstätigkeit. Junge Menschen werden im Rahmen ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung auf eine solche Tätigkeit vorbereitet. Bei einer wachsenden Anzahl junger Menschen führt dieser Weg über ein Studium an einer Hochschule. Für Schulabgänger ohne Hochschulreife führt der häufigste Weg aber über eine Berufsausbildung. Diese kann über Fachschulen im Rahmen einer vollzeitlichen Berufsausbildung (vor allem Pflege- und Erziehungsberufe) oder im Rahmen der sog. dualen Berufsausbildung erreicht werden, die eine Besonderheit des deutschen Ausbildungsmodells darstellt. Ein Wesensmerkmal dieses Systems sind seine beiden Lernorte: die Berufsschule und der Betrieb. Hier wird praktisches Lernen (im Betrieb) mit theoretischem Lernen (in der Berufsschule) kombiniert. Die Auszubildenden verbringen drei bis vier Tage im Betrieb und besuchen an zwei bis drei Tagen die Berufsschule. Die Auszubildenden bekommen während dieser Zeit eine Vergütung vom Betrieb.
2021 begannen 478.929 junge Menschen ein (Fach)Hochschulstudium und 678.100 Personen eine „vollqualifizierende“ (d.h. eine zu einem regulären beruflichen Abschluss führende) Berufsausbildung, davon 437.800 eine duale Berufsausbildung im gerade beschriebenen Sinne und 240.300 eine vollzeitschulische Berufsausbildung. Die (vollzeit-)schulische Berufsausbildung ist die zweite in Deutschland praktizierte Form der Berufsausbildung, die primär die Bereiche Gesundheit, Pflege und verschiedene Assistenzberufe abdeckt. Anders als bei der dualen Ausbildung wird in der vollzeitschulischen Ausbildung keine Ausbildungsvergütung gezahlt, vielmehr müssen von den Schülerinnen und Schülern oftmals hohe Gebühren entrichtet werden.
Wie zu erkennen ist, ist das System der Ausbildung und Berufsausübung weitestgehend außerhalb der Jugendhilfe organisiert. Gleichwohl wurden im SGB VIII im § 13 Schnittstellen geschaffen, die die Jugendhilfe als sozialpädagogische Begleitunterstützung definiert, wenn sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Jugendliche (z.B. Schüler*innen mit schlechten Abschlüssen aus Haupt- oder Förderschulen, Jugendliche mit „Lernbehinderungen“, Schul- und Ausbildungsabbrecher*innen, Jugendliche mit Sozialisationsdefiziten, deviantem Verhalten und Suchtproblemen, ausländische Jugendliche mit Integrationsproblemen) aufgrund ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit keinen Zugang zu diesem Ausbildungssystem finden und drohen durch den fehlenden Einstieg in das Berufsleben gesellschaftlich dauerhaft abgekoppelt zu werden.
Einen Eindruck zum Umfang des Handlungsfeldes erhält man über die Anzahl der Jugendlichen, die nach der Schulzeit keinen Eingang in eine betriebliche Ausbildung gefunden haben und sich im sogenannten „Übergangssystem“ befinden (ein Sammelbegriff für: Berufsvorbereitende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule ohne Vermittlung eines beruflichen Abschlusses, schulisches Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr/Berufseinstiegsklassen, Beschulung von Schüler*innen ohne Ausbildungsvertrag an Berufsschulen). 2022 waren 2,33 Millionen Männer und Frauen zwischen 20 und 34 Jahren ohne Ausbildung, das sind 15,5 Prozent eines Jahrgangs.