Die Bundesrepublik Deutschland ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 3 , Art. 28 GG), d.h. Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung und an Gesetz und Recht.
Wichtigste Ausprägungen:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat (Art. 28 Abs. 1 GG). Verfassungsrechtlich ist das Rechtsstaatsprinzip insbesondere in Art. 20 Abs. 3 GG festgeschrieben, wonach die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Zu seinen wichtigsten Ausprägungen gehören: