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Infosystem

Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

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Allgemeine Rahmenbedingungen > Recht

Einbindung in internationale Verträge/Übereinkommen

                 

UN-Konventionen

  • UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK)
  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Übereinkommen des Europarats

  • gegen häusliche Gewalt
  • gegen sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern

Haager Übereinkommen

  • Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern (KSÜ)
  • Haager Minderjährigenschutzübereinkommen (MSA)
  • Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ)
  • Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)
  • Haager Unterhaltsübereinkommen (HUÜ)

Bilaterale Abkommen bzw. Vereinbarungen

  • Deutsch-Französisches Jugendwerk
  • Deutsch-Polnisches Jugendwerk
  • Deutsch-Griechisches Jugendwerk
  • ConAct – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch (Deutsch-Israelisches Jugendwerk in Planung)
  • Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch - Tandem
  • Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH
 

Erläuterung

Außer den internationalen Bindungen des Regierungshandelns in Deutschland an den Rechtsrahmen der Europäischen Union, ist Deutschland auch Vertragspartner einer Vielzahl von internationalen Abkommen und Verträgen mit unterschiedlichen Bindungswirkungen. Einige davon sind weltweit angelegt, andere europaweit, manche bilateral.

Im deutschen Recht haben völkerrechtliche Verträge, die nach Art. 59 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz der Zustimmung bzw. Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Institutionen bedürfen, den Rang einfacher Bundesgesetze.

In aller Regel sind Rechtsakte, die von internationalen Organisationen erlassen werden, innerstaatlich nicht unmittelbar anwendbar. Die Mitgliedstaaten der jeweiligen internationalen Organisation sind jedoch verpflichtet, die aus dem Rechtsakt der internationalen Organisation ggf. resultierenden Verpflichtungen in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Vereinte Nationen

Mit ihren inzwischen 10 Menschenrechtsabkommen haben die Vereinten Nationen – über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hinaus – Menschenrechtsinstrumente geschaffen, die für alle Staaten, die ihnen beigetreten sind, völkerrechtlich verbindlich sind. Einige dieser Menschenrechtsabkommen werden von zusätzlichen Fakultativprotokollen ergänzt, mit denen oftmals Individualbeschwerdeverfahren eingeführt werden.

Von besonderer Bedeutung für Kinder, Jugendliche und Familien sind z.B.:

  • Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention). Ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der am 2. September 1990 in Kraft trat und von Deutschland am 6. März 1992 ratifiziert wurde.
  • Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention). Ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der am 3. Mai 2008 in Kraft trat und von Deutschland am 24. Februar 2009 ratifiziert wurde.
  • Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW - Frauenkonvention), das am 18. Dezember 1979 verabschiedet wurde und 1981 in Kraft trat und von Deutschland am 10. Juli 1985 ratifiziert wurde.
  • Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (UN-Rassendiskriminierungskonvention), das am 4. Januar 1969 in Kraft trat und von Deutschland am 16. Mai 1969 vorbehaltlos ratifiziert wurde.

Europarat

Der Europarat ist wegweisend bei der Schaffung eines gesamteuropäisch verbindlichen Rechtsrahmens zum Schutz von Menschenrechten, Rechtstaatlichkeit und Demokratie. Bislang gibt es über 200 Übereinkommen und Protokolle des Europarats. Dazu zählen grundlegende Rechtsinstrumente wie die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), die so genannte Antifolter-Konvention oder die Europäische Sozialcharta.

Neben den genannten sind für Kinder, Jugendliche und Familien von besonderer Bedeutung z.B.:

  • Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das am 1. August 2014 in Kraft trat.
  • Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, das am 1. Juli 2010 in Kraft trat.

Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Die Haager Konferenz hat mit maßgeblichen weltweiten Übereinkommen die internationale Zusammenarbeit in Angelegenheiten von Kindern und Familien geprägt. Deutschland ist den maßgeblichen Übereinkommen beigetreten:

Bilaterale Abkommen bzw. Vereinbarungen

Mit Frankreich, Polen und Griechenland wurden Abkommen zur Einrichtung und zum Unterhalt von Jugendwerken geschlossen. Mit Tschechien, Israel und Russland hat Deutschland entsprechende Absichtserklärungen bzw. Abkommen für die Durchführung von bilateralen Jugendaustauschen, organisiert durch Koordinierungsstellen, geschlossen.

Im Jahr 2018 hat sich Deutschland gemeinsam mit dem israelischen Partner darauf verständigt, ein Deutsch-Israelisches Jugendwerk zu errichten, welches sich derzeit in Planung befindet.

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