UN-Konventionen
Übereinkommen des Europarats
Haager Übereinkommen
Bilaterale Abkommen bzw. Vereinbarungen
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Außer den internationalen Bindungen des Regierungshandelns in Deutschland an den Rechtsrahmen der Europäischen Union, ist Deutschland auch Vertragspartner einer Vielzahl von internationalen Abkommen und Verträgen mit unterschiedlichen Bindungswirkungen. Einige davon sind weltweit angelegt, andere europaweit, manche bilateral.
Im deutschen Recht haben völkerrechtliche Verträge, die nach Art. 59 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz der Zustimmung bzw. Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Institutionen bedürfen, den Rang einfacher Bundesgesetze.
In aller Regel sind Rechtsakte, die von internationalen Organisationen erlassen werden, innerstaatlich nicht unmittelbar anwendbar. Die Mitgliedstaaten der jeweiligen internationalen Organisation sind jedoch verpflichtet, die aus dem Rechtsakt der internationalen Organisation ggf. resultierenden Verpflichtungen in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Mit ihren inzwischen 10 Menschenrechtsabkommen haben die Vereinten Nationen – über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hinaus – Menschenrechtsinstrumente geschaffen, die für alle Staaten, die ihnen beigetreten sind, völkerrechtlich verbindlich sind. Einige dieser Menschenrechtsabkommen werden von zusätzlichen Fakultativprotokollen ergänzt, mit denen oftmals Individualbeschwerdeverfahren eingeführt werden.
Von besonderer Bedeutung für Kinder, Jugendliche und Familien sind z.B.:
Der Europarat ist wegweisend bei der Schaffung eines gesamteuropäisch verbindlichen Rechtsrahmens zum Schutz von Menschenrechten, Rechtstaatlichkeit und Demokratie. Bislang gibt es über 200 Übereinkommen und Protokolle des Europarats. Dazu zählen grundlegende Rechtsinstrumente wie die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), die so genannte Antifolter-Konvention oder die Europäische Sozialcharta.
Neben den genannten sind für Kinder, Jugendliche und Familien von besonderer Bedeutung z.B.:
Die Haager Konferenz hat mit maßgeblichen weltweiten Übereinkommen die internationale Zusammenarbeit in Angelegenheiten von Kindern und Familien geprägt. Deutschland ist den maßgeblichen Übereinkommen beigetreten:
Mit Frankreich, Polen und Griechenland wurden Abkommen zur Einrichtung und zum Unterhalt von Jugendwerken geschlossen. Mit Tschechien, Israel und Russland hat Deutschland entsprechende Absichtserklärungen bzw. Abkommen für die Durchführung von bilateralen Jugendaustauschen, organisiert durch Koordinierungsstellen, geschlossen.
Im Jahr 2018 hat sich Deutschland gemeinsam mit dem israelischen Partner darauf verständigt, ein Deutsch-Israelisches Jugendwerk zu errichten, welches sich derzeit in Planung befindet.