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Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

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Strukturen > Finanzierung

Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen

Von den 62 Mrd. Euro Gesamtausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2021 entfielen auf die verschiedenen Ebenen:

Kreisdiagramm zur Verteilung der Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe (2019) auf Bund, Länder und Kommunen (in Prozent: Bund (2,6), Länder (12,5), Kommunen (84,9)

Erläuterung

Die Städte und Gemeinden, also die kommunale Ebene, finanzieren den Großteil der Leistungen und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe. Ihr Anteil an der Finanzierung beträgt 2021 ca. 85%, etwas mehr als 12% tragen die Länder und knapp 3% der Bund. Kreisangehörige Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt tragen zu den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe bei, indem sie eine sog. Kreisumlage an die Kreise zahlen, die als öffentliche Träger für das gesamte Kreisgebiet fungieren.

Die Aufwendungen der Länder entfallen zum größten Teil auf die Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Darüber hinaus fließen Mittel in die Landesjugendämter, landeszentrale Einrichtungen und Träger der Jugendhilfe, Landesjugendpläne und politisch gewollte Projekte zur Förderung bestimmter Schwerpunktthemen, sowie Erstattungen an die örtlichen Träger z.B. für deren Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gemäß § 89d SGB VIII.

Gemäß § 83 Abs. 1 SGB VIII soll die fachlich zuständige oberste Bundesbehörde (das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) „die Tätigkeit der Jugendhilfe anregen und fördern, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann“. Der Anteil des Bundes an der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den 2010er-Jahren insbesondere auch durch das finanzielle Engagement des Bundes beim Auf- und Ausbau der Kindertagesbetreuung – Erfüllung des 'U3-Rechtsanspruchs' – erhöht. Zum Vergleich: Bis Mitte der 2000er-Jahre weist die Statistik einen Anteil von unter 1% aus.

Literatur
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