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Infosystem

Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

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Allgemeine Rahmenbedingungen > Gesellschaft

Kinder- und Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung

Die Berufsvorbereitung nach der Schule erfolgt in Deutschland in der Regel durch ein Studium oder durch eine betriebliche Ausbildung (duales Ausbildungssystem).

Federführend bei der Vermittlung in betriebliche Ausbildung ist – wenn individuelle Ausbildungsplatzsuche erfolglos geblieben ist – die Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit).

Kinder- und Jugendhilfe UND Agentur für Arbeit sind wechselseitig aufeinander angewiesen, wenn es gilt,

  • bezogen auf die Zielgruppe „individuell beeinträchtigter und sozial benachteiligter junger Menschen“ Integrationsleistungen im Hinblick auf Ausbildung und Eingliederung in die Arbeitswelt zu erbringen und
  • Bildungsangebote im Übergangssystem Schule-Ausbildung zu realisieren.

Dies erfolgt in Koordination mit der Agentur für Arbeit, mit Trägern betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie mit Trägern von Beschäftigungsangeboten (§ 13 Abs. 4 SGB VIII).

Erläuterung

Jugendlicher erlernt das Handwerk des Kesselschmieds / Young person learning the craft of the kettlesmith

Grundlage der eigenständigen Sicherung des eigenen Lebens ist in der Regel eine entlohnte Berufstätigkeit. Junge Menschen werden im Rahmen ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung auf eine solche Tätigkeit vorbereitet. Bei einer wachsenden Anzahl junger Menschen führt dieser Weg über ein Studium an einer Hochschule. Für Schulabgänger ohne Hochschulreife führt der häufigste Weg aber über eine Berufsausbildung. Diese kann über Fachschulen im Rahmen einer vollzeitlichen Berufsausbildung (vor allem Pflege- und Erziehungsberufe) oder im Rahmen der sog. dualen Berufsausbildung erreicht werden, die eine Besonderheit des deutschen Ausbildungsmodells darstellt. Ein Wesensmerkmal dieses Systems sind seine beiden Lernorte: die Berufsschule und der Betrieb. Hier wird praktisches Lernen (im Betrieb) mit theoretischem Lernen (in der Berufsschule) kombiniert. Die Auszubildenden verbringen drei bis vier Tage im Betrieb und besuchen an zwei bis drei Tagen die Berufsschule. Die Auszubildenden bekommen während dieser Zeit eine Vergütung vom Betrieb.

Im Jahr 2019 begannen 511.761 junge Menschen ein (Fach)Hochschulstudium und 730.260 Personen eine „vollqualifizierende“ (d.h. eine zu einem regulären beruflichen Abschluss führende) Berufsausbildung, davon 492.276 eine duale Berufsausbildung im gerade beschriebenen Sinne und 186.048 eine vollzeitschulische Berufsausbildung. Die (vollzeit-)schulische Berufsausbildung ist die zweite in Deutschland praktizierte Form der Berufsausbildung, die primär die Bereiche Gesundheit, Pflege und verschiedene Assistenzberufe abdeckt. Anders als bei der dualen Ausbildung wird in der vollzeitschulischen Ausbildung keine Ausbildungsvergütung gezahlt, vielmehr müssen von den Schülerinnen und Schülern oftmals hohe Gebühren entrichtet werden. Weitere 51.936 junge Menschen begannen sonstige Berufsausbildungen (z.B. Beamtenausbildung).

Wie man erkennen kann, ist das System der Ausbildung und Berufsausübung weitestgehend außerhalb der Jugendhilfe organisiert. Gleichwohl wurden im SGB VIII im § 13 Schnittstellen geschaffen, die die Jugendhilfe als sozialpädagogische Begleitunterstützung definiert, wenn sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Jugendliche (z.B. Schüler*innen mit schlechten Abschlüssen aus Haupt- oder Förderschulen, Jugendliche mit „Lernbehinderungen“, Schul- und Ausbildungsabbrecher*innen, Jugendliche mit Sozialisationsdefiziten, deviantem Verhalten und Suchtproblemen, ausländische Jugendliche mit Integrationsproblemen) aufgrund ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit keinen Zugang zu diesem Ausbildungssystem finden und drohen durch den fehlenden Einstieg in das Berufsleben gesellschaftlich dauerhaft abgekoppelt zu werden.

Einen Eindruck zum Umfang des Handlungsfeldes erhält man über die Anzahl der Jugendlichen, die nach der Schulzeit keinen Eingang in eine betriebliche Ausbildung gefunden haben und sich im sogenannten „Übergangssystem“ befinden (ein Sammelbegriff für: Berufsvorbereitende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule ohne Vermittlung eines beruflichen Abschlusses, schulisches Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr/Berufseinstiegsklassen, Beschulung von Schüler*innen ohne Ausbildungsvertrag an Berufsschulen). Im Jahr 2019 befanden sich 255.282 Jugendliche im „Übergangssystem“, was einen Anteil von 25,9% am gesamten beruflichen Ausbildungssystem ausmachte. Von den Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss wurden ca. 75%, von denjenigen mit Hauptschulabschluss immerhin noch 41,8% im „Übergangssystem” aufgefangen.

Literatur
Merkliste