Die Ausbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe ist breit gefächert und erfolgt z.B. in Universitäten, Fachhochschulen, Fachschulen oder Berufsfachschulen. Arbeitsfeldspezifisch ist der Anteil der Beschäftigten mit fachbezogenen Hochschulabschlüssen unterschiedlich (2020/21; Anteil in %):
Quelle: StaBa: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Einrichtungen und tätige Personen ohne Tageseinrichtungen, DOI: 10.21242/22542. 2020.00.00.1.1.0; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, DOI: 10.21242/22541.2021.00.00.1.1.0; versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnungen der AKJStat
Die Ausbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte spielt laut dem 'Fachkräftegebot' in der Kinder- und Jugendhilfe neben der Persönlichkeit eine wichtige Rolle. Sie ist breit gefächert, hat sich in den letzten Jahren zunehmend ausdifferenziert und erfolgt an Universitäten, Fachhochschulen, Fachschulen zur beruflichen Weiterbildung oder Berufsfachschulen und schließt mit unterschiedlichen Qualifikationen ab. Angesichts der vielfältigen Aufgaben und Zielgruppen erfolgen im Rahmen der Ausbildungsgänge zudem unterschiedliche Schwerpunktsetzungen.
Vor dem Hintergrund des dynamischen Ausbaus des Personals in der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten Jahren (vgl. hierzu auch Erläuterung zu Arbeitsfelder des Personals in der Kinder- und Jugendhilfe) ist von Interesse, wie sich die Qualifikation der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt hat. Hier bietet sich auch vor dem Hintergrund der Debatte um eine notwendige Akademisierung der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere der Professionalisierungsgrad als Indikator an, d.h. der Anteil der tätigen Personen mit einem fachlich einschlägigen Hochschulabschluss. Hierzu zählen Bachelor-, Master- und Magisterabschlüsse im Bereich der Sozialen Arbeit, aber auch konkret die Dipl.-Sozialpädagog*innen, Dipl.-Heilpädagog*innen oder auch Dipl.-Pädagog*innen mit einem Fachhochschul- oder Universitätsabschluss sowie staatlich anerkannte Kindheitspädagog*innen (inkl. Bachelor/Master). Der Anteil der Beschäftigten mit einem fachlich einschlägigen Hochschulabschluss ist in den verschiedenen Arbeitsfeldern unterschiedlich ausgeprägt.
Kindertageseinrichtungen haben 2019 im Vergleich zur restlichen Kinder- und Jugendhilfe mit knapp 6% den mit Abstand geringsten Anteil von Personal mit einem einschlägigen akademischen Abschluss. Allerdings wird hier auch in der Regel keine akademische Ausbildung vorausgesetzt. Hier dominiert stattdessen der Abschluss als Erzieher*-in, über den 66% der dort Tätigen verfügen. Bedingt durch den Ausbau frühpädagogischer Hochschulstudiengänge und die vorrangige Einstellung von akademisch Qualifizierten für besondere Aufgaben inklusive Leitungsaufgaben hat sich dieser in den letzten Jahren jedoch leicht erhöht.
Im Unterschied zu den Kindertageseinrichtungen ist für die Ausübung der Tätigkeit als Tagespflegeperson ein fachspezifischer Abschluss nicht zwingend notwendig; meist wird hier die Teilnahme an einem Grundqualifizierungskurs von mindestens 160 Stunden gefordert. 2019 verfügten 73% der Tagespflegepersonen über diese Qualifikation und insgesamt 3% hatten einen einschlägigen Hochschulabschluss.
Der Allgemeine Soziale Dienst gehört zu den Arbeitsfeldern in der Kinder- und Jugendhilfe mit dem höchsten Anteil von Personal, das über eine fachlich einschlägige akademische Ausbildung verfügt. 2018 waren es 92% der Beschäftigten.
Die Beschäftigten im Arbeitsfeld Jugendsozialarbeit verfügen – mit Ausnahme der unterkunftsbezogenen Jugendsozialarbeit – in hohem Maße über einschlägige sozialpädagogische Hochschulabschlüsse. Beispielsweise lagen diese im Bereich der Schulsozialarbeit 2018 rund 85%, sodass das Lehrpersonal an Schulen mit einem gleichermaßen hochschulqualifizierten Personal zusammenarbeiten kann.
Das Qualifikationsprofil der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendarbeit ist breit gestreut und reicht von sozialpädagogischen über hauswirtschaftliche bis hin zu künstlerischen Ausbildungen. Die Beschäftigten in der Kinder- und Jugendarbeit verfügten Ende 2018 in der Regel über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung oder einen Hochschulabschluss. Von den rund 32.100 erfassten tätigen Personen konnten zuletzt etwa 45% auf einen fachlich einschlägigen akademischen Abschluss verweisen, vor allem der Fachhochschulen.
Gut jede/-r dritte Beschäftigte (38%) im Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung verfügt über eine fachlich einschlägige akademische Ausbildung mit Unterschieden in den Arbeitsbereichen: Der Anteil der Fachkräfte mit dieser Qualifikation in der Heimerziehung liegt – Stand 2018 – bei rund 30% und ist damit nach wie vor deutlich unter der Quote im ambulanten bzw. teilstationären Leistungsbereich (57%) und dem Anteil bei der Erziehungsberatung (54%). Bei der Erziehungsberatung gilt die Besonderheit, dass hier mit weiteren 35% ein besonders großer Teil der Beschäftigten über einen anderen Hochschulabschluss verfügt, zumeist in psychologischen Fachrichtungen.