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Erklärung zur Barrierefreiheit

Präambel

Das Infosystem Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland möchte allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich die Inhalte anzuschauen und das Infosystem zu nutzen. Daher ist dieser Webauftritt unter den gegebenen Randbedingungen weitgehend barrierefrei und nutzt alle Möglichkeiten dazu aus, die das verwendete Redaktionsprogramm (hier: TYPO3) bietet. Trotz allem kann IJAB die Anforderungen einer Barrierefreiheit nicht vollständig erfüllen. Daher bitten wir alle, die auf solche Barrieren stoßen, um Verständnis.

Eigenschaften des Webauftritts im Hinblick auf Barrierefreiheit

Der Webauftritt 'Infosystem' weist folgende "barrierefreie Eigenschaften" auf:

  • Die Webseiten sind so programmiert, dass entsprechende Softwaretools (Screen-Reader) die schriftlichen Inhalte in gesprochene Sprache übersetzen können, d. h. die Webseiten sind maschinenlesbar.
  • Alle Redakteure, die Inhalte in die Webseite einstellen, sind angehalten, die speziellen Regelungen zur Barrierefreiheit, soweit es geht, umzusetzen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Webauftritt 'Infosystem' ist im Wesentlichen barrierefrei. Grundsätzlich befindet sich die Webseite damit im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, einen barrierefreien Webzugang zu ermöglichen.

Barrieren melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Wenn Sie auf Barrieren in unserem Webauftritt stoßen und Ihnen dadurch wichtige Inhalte nicht zugänglich sind, melden Sie sich bitte bei uns:

IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Godesberger Allee 142-148

53175 Bonn

Tel.: 0228 9506-0

Fax: 0228 9506-199

E-Mail: komm(at)ijab.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle (https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/SchlichtungsstelleBGG_node.html) finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache (https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/LS/LS_node.html) oder Deutscher Gebärdensprache (https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/GBS/GBS_node.html) stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805

Fax: 030 18 527-2901

E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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