Jugendsozialarbeit ...
... ist eine Integrationshilfe für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen
Schulsozialarbeit …
... umfasst sozialpädagogische Angebote am Ort Schule und bereichert diese mit einem sozialpädagogischen Handlungsprofil
Als Jugendsozialarbeit wird ein Handlungsfeld umrissen, in dem die Kinder- und Jugendhilfe infrastrukturelle Angebote für die Bewältigung des biographischen Übergangs junger Menschen von der schulischen Ausbildung in das Arbeits- und Berufsleben bereithält. Diese Angebote richten sich an die spezifische Zielgruppe der jungen Menschen, die zum „Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind“ (§ 13 SGB VIII). Die Jugendsozialarbeit stellt somit ein sozialpädagogisches Bindeglied zwischen den Systemen der schulischen Ausbildung und der Arbeitsmarktintegration dar.
Das Arbeitsfeld ist nach wie vor wenig konturiert und umfasst im Kern Angebote der sozialpädagogisch begleiteten Ausbildung und Beschäftigung im Übergang Schule – Beruf. Darüber hinaus umfasst Jugendsozialarbeit aber auch u.a. Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen (während der Teilnahme an Angeboten der beruflichen Eingliederung); niedrigschwellige, aufsuchende Arbeitsansätze für schwer erreichbare Zielgruppen wie z.B. „Streetwork“ oder „Mobile Jugendarbeit“ sowie die Jugendmigrationsdienste, deren Integrations- und Förderungsangebote sich an junge Menschen mit Migrationshintergrund richten.
Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (Jugendberufshilfe) umfasst berufsbezogene Angebote im Rahmen von Jugendwerkstätten, ausbildungsbegleitende Hilfen, aber auch Maßnahmen der beruflichen Ausbildung in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten für Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer individuellen und sozialen Situation kaum oder gar nicht in anderen Ausbildungskontexten integrierbar sind. Sie stellen eine sozialpädagogische Ergänzung zu den Bemühungen der Agentur für Arbeit und der Jobcenter dar, Jugendliche und junge Erwachsene mit individuellen Orientierungsproblemen und anderen Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Schulsozialarbeit stellt ein Angebot der Jugendhilfe an Schulen dar. Hier richtet sie sich auf sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schüler*innen. Ihr Ziel ist es, die Schule mit ihren schulpädagogischen, auf die Organisation von Lernprozessen ausgerichteten Handlungsansätzen um sozialpädagogische Initiativen zur Kompensation solcher Probleme zu ergänzen. Schule und Schüler*innen werden dadurch unterstützt, ihre primären formalen Bildungsziele (und damit die Berufsfähigkeit nach Schulabschluss) besser erreichen zu können. Das Konzept der Sozialpädagogik an Schulen hat sich hervorgehend aus der Jugendsozialarbeit in den letzten 20 Jahren immer weiter vom Ursprung des § 13 SGB VIII gelöst, so dass Schulsozialarbeit von der Grundschule bis zum Gymnasium - oft finanziert von den Schulen bzw. Schulträgern selbst – vielerorts zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist.
Seit 2021 trägt der Gesetzgeber dieser Entwicklung in der Praxis Rechnung, indem er in § 13a SGB VIII die Aufgaben der Schulsozialarbeit in einem weiten Verständnis bestimmt: „Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden.“ § 13a SGB VIII trägt dabei der Zuständigkeit der 16 Bundesländer für den Bildungsbereich und damit den 16 verschiedenen Schulgesetzen in Deutschland insofern Rechnung, als er bestimmt: „Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.“
Beide Handlungsfelder – Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit – beziehen sich auf mächtige gesellschaftliche Instanzen (Schule, Arbeitsmarkt) (vgl. Kinder- und Jugendhilfe und Schule - Kooperation und Kinder- und Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung), an die Kinder- und Jugendhilfe mit ihrem sozialpädagogischen Profil andocken muss. Insofern handelt es sich hier bei den Schnittstellen zu beiden Instanzen für die Kinder- und Jugendhilfe zumeist um ein „Auswärtsspiel“, sprich um ein Einbringen der eigenen Potenziale in ganz andere Organisations- und Handlungslogiken. Diese Dominanz der genannten Systeme zeigt sich auch darin, dass sie in der Regel durch andere Stränge (Finanzierung durch die Länder und nach SGB II/III) finanziert werden. Die Kinder- und Jugendhilfe agiert hier rechtlich nachrangig und leistet im Rahmen der Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit nur einen marginalen finanziellen Beitrag zu den zu bewältigen Aufgaben. Im Jahr 2021 sind für die Jugend- und Schulsozialarbeit aus Mitteln der Jugendhilfe insgesamt 0,89 Mrd. EUR aufgewendet worden. Damit wurden lediglich 1,4% der Aufwendungen der Kinder- und Jugendhilfe für diese beiden Aufgaben eingesetzt. (vgl. Ausgaben für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe)