zum Content springen
zum Footer springen
Infosystem

Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

Merken Entfernen

Aufgaben und Handlungsfelder > Förderung und Unterstützung

Gesetzlicher Auftrag der Tagesangebote für Kinder

Tagesangebote für Kinder dienen der:

 

Unterstützung von Eltern

                                 

Förderung von Kindern

         

Tagesangebote erfolgen in:

 

Tageseinrichtungen

                                 

Tagespflege

         

Zentrale Aufgaben der Tagesangebote sind:

   

Bildung
Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten

   

Erziehung
Vermittlung von Normen und Werten und von sozialen Kompetenzen

   

Betreuung
Sicherstellung von Versorgung und Aufsicht

Erläuterung

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) normiert in den §§ 22 bis 26 SGB VIII auf Bundesebene die Pflicht, Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege zu fördern. Dieser generelle Förderauftrag hat drei grundlegende Ziele (§ 22 Abs. 2 SGB VIII):

  1. Die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern,
  2. die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen und
  3. den Eltern dabei zu helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen dabei gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind dabei zu berücksichtigen. (§ 22a Abs. 4 SGB VIII)

Kindertageseinrichtungen sind „Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden“. (§ 22 Abs. 1 SGB VIII)

Kinder in einem Kindergarten, die Spaß haben / Children in a kindergarten having fun

Kindertagespflege „wird von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet“. „Das Nähere über die Abgrenzung von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege regelt das Landesrecht.“ (§ 22 Abs. 1 SGB VIII)

Alle 16 Bundesländer haben bezüglich der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege aufgrund eines Landesrechtsvorbehaltes (§ 26 SGB VIII) jeweils eigene landesrechtliche Regelungen in Ausführungsgesetzen verabschiedet. Die altersabhängigen Rechtsansprüche der Kinder auf Förderung sind indes bundeseinheitlich für alle Bundesländer durch das SGB VIII festgeschrieben:

  • Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben nur dann Anspruch auf Förderung in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege, wenn bestimmte Voraussetzungen beim Kind bzw. den Eltern erfüllt sind (§ 24 Abs. 1 SGB VIII).
    Das BMFSFJ (2023, S. 22) gibt die Betreuungsquote der Kinder, die bereits vor dem ersten Geburtstag (U1-Betreuungen) mit 1,8% der altersgleichen Bevölkerung an.
  • Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr haben einen Anspruch auf Förderung in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege, der sich nach ihrem individuellen Bedarf richtet (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).
    Im Jahr 2021 befanden sich in Deutschland 809.908 Kinder unter drei Jahren (U3-Betreuungen) in öffentlicher Kinderbetreuung, davon 84% in Einrichtungen und 16% in Tagespflege. Bis zum 01.03.2022 (also innerhalb eines Jahres) stieg die Anzahl der betreuten Kinder sehr dynamisch um 3,6% auf 838.698. Das entspricht einer Betreuungsquote von 35,5%. Für weitere 13,6% ist von den Eltern ein Betreuungsbedarf angemeldet, für den aber keine Plätze zur Verfügung stehen (BMFSFJ 2023, S. 3)
  • Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Nur bei besonderem Bedarf kann die Förderung ganz oder ergänzend auch in der Kindertagespflege erfolgen (§ 24 Abs. 3 SGB VIII).
    Im Jahr 2021 befanden sich in Deutschland 2.613.058 Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt in öffentlicher Kinderbetreuung (ca. 1% davon in Tagespflege). Bis zum 01.03.2022 stieg die Anzahl der betreuten Kinder um 1,5% auf 2.651.611. Das entspricht einer Betreuungsquote von 92%, wobei auch hier für weitere 4,5% von den Eltern ein nicht eingelöster Betreuungsbedarf angemeldet wird. (BMFSFJ 2023, S. 3)
  • Für Kinder im schulpflichtigen Alter „ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten“ (§ 24 Abs. 4 SGB VIII).
    Die Tagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter sind zu einem hohen Anteil durch Ganztagsschulangebote geleistet. Dessen ungeachtet gibt es aber auch noch Kindertageseinrichtungen (Horte), durch die im Jahr 2021 noch 488.000 Kinder betreut wurden. Auch hier gibt es eine Differenz von ca. 18% zusätzlicher Betreuungsbedarfe im Ganztagsbereich (ob durch Horte oder durch schulische Angebote).

Im Jahr 2022 waren damit ca. 4 Mio. Kinder in der Kindertagesbetreuung der Jugendhilfe gemeldet, wobei, wie dargestellt, die Versorgungsquoten für alle Altersgruppen deutlich unter den Betreuungswünschen der Eltern liegen.

Strittig ist auch, in welchem Umfang Eltern für ihre Kinder Ansprüche auf Ganztagsförderung beanspruchen können. An die öffentlichen Träger ergeht die Aufforderung, Ganztagesangebote „bedarfsgerecht“ zur Verfügung zu stellen. Ob dieser Bedarf aber durch die geäußerten Bedürfnisse der Eltern bestimmt wird oder durch Bedarfsdefinitionen der öffentlichen Träger, ist – auch in der Rechtsprechung – bisher umstritten. 2021 ist knapp über die Hälfte aller Plätze in Deutschland als Ganztagsplätze (mehr als 35 Stunden/Woche) ausgewiesen. Zwischen den Bundesländern gibt es hier allerdings erhebliche Unterschiede (vgl. BMFSFJ 2023, S.4).

Mit der hier beschriebenen Infrastruktur und den dadurch erbrachten Leistungen fällt den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege der größte Ausgabenposten der Kinder- und Jugendhilfe zu. Im Jahr 2021 wurden für Kindertageseinrichtungen ca. 40,8 Mrd. Euro (66% der Gesamtausgaben) und für Kindertagespflege 1,7 Mrd. Euro (2,7% der Gesamtausgaben) verwendet. Damit stellen – zumindest vom Kostenrahmen her – die Tagesangebote für Kinder den zentralen Baustein der Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe dar.

Literatur
Merkliste