Die öffentlich organisierte Kindertagesbetreuung mit ihren Angeboten im Rahmen der Tageseinrichtungen für Kinder sowie der Kindertagespflege verändert sich seit mehreren Jahrzehnten rasant. Dies betrifft insbesondere die Expansion der Angebote und ihrer Inanspruchnahme. Dazu geführt haben vor allem die Einführung der beiden Rechtsansprüche – zunächst für Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt im Jahr 1996 und seit dem 01.08.2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dies hat einen massiven Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote nach sich gezogen. Die Kindertagesbetreuung ist Ende der 2010er-Jahre nicht mehr nur ein Betreuungsangebot für Kinder von erwerbstätigen Eltern, sondern sie verkörpert mehr denn je den ersten institutionellen Bildungsort im Leben eines Kindes. Für das Jahr 2019 weist die Bevölkerungsstatistik sowohl für die unter 3-Jährigen als auch für die Gruppe der 3- bis unter 6-Jährigen jeweils eine Zahl von 2,4 Millionen Kindern aus.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 03.10.1990 traf ein weit ausgebautes System der Kindertagesbetreuung der DDR auf ein völlig unzureichend ausgebautes System in der BRD. Erst 1992 wurde in § 24 SGB VIII ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6-Jährige verankert, der aber erst ab 1999 in vollem Umfang wirksam war. Rechtsansprüche für 1- bis 3-Jährige wurden dann knapp 15 Jahre später 2013 wirksam.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote für unter 3-Jährige ist zwischen 2009 und 2019 deutlich vorangeschritten, insbesondere für Westdeutschland. Gleichwohl ist die Inanspruchnahme der Angebote der Kindertagesbetreuung Ende der 2010er-Jahre in Ostdeutschland (ehemals DDR) nach wie vor doppelt so hoch wie in Westdeutschland.
Zwischen 2009 und 2019 ist zu konstatieren, dass die Kindertagespflege ihren Stellenwert beim Angebot und der Inanspruchnahme zunächst erhöhen konnte. Zuletzt jedoch blieb die Versorgungsquote für diese Angebote verhältnismäßig konstant und alles in allem auf einem quantitativ niedrigen Niveau. Allerdings wird die Tagespflege in den letzten Jahren immer häufiger in Form der Großtagespflege angeboten und dadurch kleinen Kitas immer ähnlicher.
Über die Versorgungsquoten hinaus ist zu beachten, dass parallel zum Platzausbau auch eine Ausweitung der Betreuungsumfänge stattgefunden hat. Diese gilt für die „Ü3-Kinder“ noch deutlicher als für die „U3-Kinder“. Mittlerweile sind kaum noch Unterschiede bei den zeitlichen Betreuungsumfängen in den beiden Altersgruppen festzustellen.
Bundesweite Angaben zu Tageseinrichtungen für Schulkinder (Ü6) lassen sich nicht sinnvoll machen, da die Ganztagesbetreuung für Schulkinder in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt ist. Teils werden sie in Regie der Schule gestaltet und werden dann in der Statistik der Kultusministerkonferenz (KMK-Statistik) erfasst, in einigen Bundesländern werden sie in Regie der Kinder- und Jugendhilfe gestaltet und dann in der Kinder- und Jugendhilfestatistik ('Horte') gezählt.