Einnahmen:
Finanzierungsquellen:
Die Finanzverfassung ist in der Bundesrepublik Deutschland in den Artikeln 104 a bis 108 GG festgelegt. Sie regeln die zwischen Bund und Ländern geteilte Finanzhoheit sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die Verteilung der Ausgabenlasten, die Gesetzgebungskompetenz in Steuerangelegenheiten, die Steuererträge die Zuständigkeiten der Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit. Die Finanzverfassung wurde, wie auch andere Bereiche des Grundgesetzeses, im Laufe der Zeit überarbeitet und im Detail an neue Gegebenheiten angepasst. So wurde im Rahmen der sogenannten Föderalismusreform II beispielsweise eine „Schuldenbremse“ eingeführt. Diese soll die Kreditaufnahme von Bund und Ländern begrenzen und eine langfristig tragfähige Haushaltsentwicklung sichern. In Zeiten der Corona-Pandemie wurde sie ausgesetzt.
2018 betrugen die Steuereinnahmen insgesamt 776,3 Mrd. €. Sie ergeben sich aus:
Neben diesen Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden erfolgt die Finanzierung sozialer Leistungen über Einnahmen aus Beiträgen zu Pflichtversicherungen für Arbeitnehmer (gesetzliche Krankenversicherung [2018: ca.: 230 Mrd. €], gesetzliche Rentenversicherung [2018: ca.: 230 Mrd. €], gesetzliche Arbeitslosenversicherung [2018: ca.: 40 Mrd. €] und Pflegeversicherung [2018: ca.: 50 Mrd. €]) und Verwaltungs- und Nutzungsgebühren (insb. auf kommunaler Ebene).
2018 betrug der Anteil des Bundes am Gesamtsteueraufkommen 41,5%. Der Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen betrug knapp 50%. Im letzten Jahrzehnt ist der Bundesanteil jeweils leicht rückgängig zugunsten von Ländern und Kommunen.
Die Gesamteinnahmen der Kommunen in 2018 betrugen 253,9 Mrd. €, davon 71,4 Mrd. € aus eigenen Steuern. Ca. 50 Mrd. € davon wendeten sie für die Kinder- und Jugendhilfe auf.
Die Steuerarten mit der breitesten Besteuerungsbasis sind Umsatz- und Verbrauchsteuern. Sie stellen knapp die Hälfte des Steueraufkommens. Durch diese Einnahmen werden einkommensärmere und jüngere Haushalte überproportional belastet, da sie einen Großteil ihres Einkommens für Konsumausgaben aufwenden.
Lohn- und Einkommensteuern sind mit knapp einem Drittel am Steueraufkommen beteiligt. Sie berücksichtigen die Leistungsfähigkeit der Einzelperson oder Familie mittels Steuerprogression. Einkommensärmere Haushalte zahlen nur geringe oder gar keine Einkommensteuer.