… als Staatsform der Bundesrepublik Deutschland
Art. 20 Abs. 2 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
… als Parteienpluralismus
Art. 21 Abs. 1 GG: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen ...“
… und Zivilgesellschaft
Demokratie basiert auf Selbstbestimmung, zivilgesellschaftlicher Beteiligung und Entscheidungsmacht aller Bürger*innen (Mitwirkungsrechte, Mitbestimmung, Bürgerinitiativen).
… und demokratische Bildung
Junge Menschen haben in der Demokratie ein Recht auf demokratische Bildung. Sie haben nicht nur Beteiligungsrechte, sondern sie sind in ihrem zivilgesellschaftlichen und politischen Engagement zu fördern. Dies ist eine Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.
Die demokratischen Strukturen in Deutschland sind durch drei Aspekte gekennzeichnet: