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Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

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Allgemeine Rahmenbedingungen > Recht

Sozialleistungen

Struktur der Sozialleistungen nach Leistungsarten 2021 in Mrd. Euro

Kreisdiagramm zur Darstellung der Strukturen von Sozialleistungen nach Leistungsarten 2021 in Mrd. Euro (siehe auch Erläuterung)

Erläuterung

Der Begriff „Sozialleistungen“ ist im § 11 SGB I legal definiert. Demnach sind Sozialleistungen Dienst-, Sach- und Geldleistungen, die aufgrund der Vorschriften der Sozialgesetzbücher und der in § 68 SGB I genannten Gesetze erbracht werden. Weiterhin regelt § 11 SGB I, dass die persönliche und erzieherische Hilfe zu den Dienstleistungen gehört.

Die §§ 18 bis 29 SGB I führen alle Sozialleistungen auf und nennen ebenfalls die für deren Erbringung zuständigen Leistungsträger:

  • § 18 Leistungen der Ausbildungsförderung,
  • § 19 Leistungen der Arbeitsförderung,
  • § 19a Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • § 19b Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand,
  • § 21 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • § 21a Leistungen der sozialen Pflegeversicherung,
  • § 21b Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen,
  • § 22 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • § 23 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte,
  • § 24 Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden,
  • § 25 Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Elterngeld und Betreuungsgeld,
  • § 26 Wohngeld,
  • § 27 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • § 28 Leistungen der Sozialhilfe,
  • § 28a Leistungen der Eingliederungshilfe,
  • § 29 Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist nicht im formalen Sinne dem Sozialrecht zuzuordnen, weil es nicht in den Katalog des SGB I aufgenommen worden ist. Seinem Leistungsinhalt nach gehört es aber dennoch zum materiellen Sozialrecht. Das AsylbLG regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen für den leistungsberechtigten Personenkreis. Die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG betrugen im Jahr 2018 knapp 4,9 Milliarden Euro brutto.

2021 betrugen die Sozialleistungen 32,5% des Bruttoinlandsprodukts. 2021 betrug die Summe aller Sozialleistungen 1.161,5 Milliarden €.

Beispielhafte Anteile (Angaben jeweils in Milliarden €):

Sozialversicherungssysteme:

insg. 706,5

Förder- und Fürsorgeleistungen:

insg. 214,9

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende:
46,1
  • Sozialhilfe:
46,0
  • Kinder- und Jugendhilfe:
58,3
  • Wohngeld:
1,0
  • Elterngeld:
8,3
  • Kindergeld/Familienleistungsausgleich:
53,4
  • Ausbildungs-/Aufstiegsförderung:
2,8

Literatur
Merkliste