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Infosystem

Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

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Allgemeine Rahmenbedingungen > Gesellschaft

Kinder- und Jugendhilfe und Schule – Kooperation

Das Schulsystem in Deutschland befindet sich in einem Wandlungsprozess von der traditionellen Halbtags- zur Ganztagsschule mit erweiterten Aufgaben. Das sind über Qualifikation (Unterricht) hinaus:

  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie  und Beruf (Betreuung),
  • Verbesserung der (in Deutschland ungenügenden) Bildungsgerechtigkeit,
  • Gestaltung inklusiver Lernangebote für Kinder mit und ohne Behinderungen,
  • Gestaltung der Bildungsqualität,
  • Verbesserung der Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen,
  • Förderung von Demokratie und Vielfalt.

Dafür benötigt Schule die Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe.

Schule und Kinder- und Jugendhilfe bringen sich gemeinsam in die Entwicklung lokaler Bildungslandschaften ein.

Erläuterung

Aufgrund der föderativen Staatsstruktur in Deutschland ist die Zuständigkeit für die Ausbildung an Schulen den 16 Bundesländern zugeordnet. Diese Regeln in je eigenen Schulgesetzen das Schulsystem in ihrem Einzugsbereich - und das in Einzelfragen durchaus sehr unterschiedlich. Übergreifend gibt es jedoch in Deutschland eine allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit sechs Jahren und beträgt (je nach Bundesland) neun oder zehn Jahre.

Die Schulpflicht schließt an den Elementarbereich (Kindertageseinrichtungen) für die 1- bis 6-Jährigen an. Bezogen auf diesen Bereich der frühkindlichen Bildung gibt es einen Rechtsanspruch der Kinder. Es besteht jedoch keine Pflicht zur Inanspruchnahme. Zur Grundstufe der dann einsetzenden Schulpflicht gehört die in der Regel vier Jahre – in Berlin und Brandenburg aber 6 Jahre - umfassende Grundschule. Danach gliedert sich das Schulsystem im Rahmen der sog. Sekundarstufe I – je nach bis dahin erreichter Leistungsstufe der Schüler*innen – auf in verschiedene getrennte Schultypen (klassisch: Hauptschule, Realschule, Gymnasium). Oft gibt es aber – als weitere Wahlmöglichkeit sog. Gesamtschulen, wo alle Leistungsstufen unter einem Dach unterrichtet werden. Daneben existieren in vielen Bundesländern weitere Schulformen, u.a. für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf spezielle Förderschulen, um deren Weiterentwicklung mit Blick auf die Verpflichtung zur Gewährleistung gleichberechtigter Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen seit Jahren gerungen wird. An die Sekundarstufe I schließt sich dann die nicht mehr der Schulpflicht unterliegende Sekundarstufe II mit den Schulformen gymnasiale Oberstufe, Fachoberschule, Berufsfachschule bzw. Berufsschule an, die auf Hochschulstudium vorbereiten oder berufliche Ausbildungsgänge begleiten.

Ein Schüler im Rollstuhl an der inklusiven Sophie-Scholl Schule in Berlin / A pupil in a wheelchair at the inclusive Sophie-Scholl School in Berlin

Schule ist – wiewohl als Ort formalen Lernens konzipiert – gerade auch durch den Ausbau als Ganztagsschule ein sozialer Lebensort, in dem die Schüler*innen große Teile ihres Alltags mit Gleichaltrigen und mit erwachsenen Lehrpersonen verbringen. Spätestens seit dem 12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung 2006 gewinnt die Sichtweise an Bedeutung, dass ein nur auf Qualifikation und Selektion (Notengebung) ausgerichteter Unterricht einer deutlichen Erweiterung bedarf, um formelles Lernen (Schule) und non formelle und informelle Bildungsprozesse (Kinder- und Jugendhilfe) und die hieran beteiligten Institutionen stärker zu koordinieren und zu verzahnen.

Die Ganztagsschule macht es unvermeidbar, dass die Lebenslagen und Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen in der Schule relevant werden. Ganztagsschule soll Aufgaben und Problemstellungen von Qualifikation, Betreuung, Erziehung und Bildung umfassend bearbeiten. Dies verlangt eine Öffnung der Schule für fachliche Perspektiven und konkrete Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.

In diesem Rahmen entsteht dann auch die über die einzelne Schule hinausgreifende Perspektive der Kooperation von Schule und Jugendhilfe mit anderen Bildungsorten und Bildungsträgern in lokalen Bildungslandschaften.

Bei alledem bewegt sich Kinder- und Jugendhilfe immer am Ort 'Schule', hat also ein „strukturell dauerhaftes institutionalisiertes Auswärtsspiel in massiver Unterzahl und letztlich fremdbestimmter Regeldominanz“ zu absolvieren.

Literatur
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