Die Kinder- und Jugendhilfe ist in mehrerlei Hinsicht auf die Kooperation mit den an den Amtsgerichten angesiedelten Familien- und Jugendgerichten angewiesen:
Die Kinder- und Jugendhilfe ist zur Mitwirkung in diesen gerichtlichen Verfahren verpflichtet (§ 50 und 52 SGB VIII). Die Gerichte haben die Jugendämter bei allen diesen Verfahren zu beteiligen (FamFG und JGG).
הלשכה לרווחת הנוער מחויבת ליטול חלק באופן קבוע בדיונים העוסקים בהכרעות בדיני משפחה שניתנות על ידי בתי המשפט לענייני משפחה ובדיונים המתנהלים בפני בית המשפט לנוער, אשר עוסקים בעבירות פליליות שבוצעו על ידי בני נוער וצעירים קטינים. בתי משפט לענייני משפחה ובתי משפט לנוער אינם מהווים גופים עצמאיים, אלא מסונפים בתור מחלקות או חטיבות לבתי משפט השלום במחוזות השונים ובערים.
המדינות הפדרליות אחראיות לבתי משפט השלום בגרמניה (סעיף 92 לחוק היסוד). החקיקה של כל מדינה פדרלית משייכת את בתי משפט השלום לתחומי שיפוט שונים במטרה להבטיח את נגישותם הכללית לאזרחים. בגרמניה, ישנם בסך הכול 638 בתי משפט שלום ב-16 המדינות הפדרליות. בהתאם לתחום השיפוט של כל בית משפט שלום, מספר השופטים העומדים לרשותו יכול להיות שונה באופן משמעותי, החל מכמה שופטים אחדים וכלה ב-100 שופטים לכל בית משפט שלום. שופטי בתי משפט השלום ממלאים את תפקידם כשופטי יחיד (סעיף 22, פסקה 1 בחוק בתי המשפט).
Die Amtsgerichte sind zuständig für Zivilsachen, zu denen auch die Kindschafts- und Familiensachen gehören und für Strafsachen, zu denen auch die Jugendstrafsachen gehören. Das Amtsgericht stellt die erste Instanz dar. Übergeordnete Instanzen (für Widersprüche und gravierende Straftaten) sind das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof bzw. das Bundesverfassungsgericht.
Familiengerichte als ein Dezernat des Amtsgerichtes beschäftigen sich gem. § 111 FamFG mit Familiensachen (hier für die Jugendhilfe relevant: Sorgerechtsfragen nach Trennung/Scheidung von Eltern, Sorgerechtsfragen im Kontext von Kindeswohlgefährdung, Umgangsrechte von getrennt lebenden Eltern, Gewaltschutzsachen, Adoption, Unterhaltsfragen etc.).
Jugendgerichte sind ein Dezernat des Amtsgerichts, welches gemäß § 39 JGG über strafrechtliche Verfehlungen Jugendlicher (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsender (18 bis 21 Jahre) entscheidet. Ein/e Jugendrichter*in ist für die Verfahren zuständig, in denen lediglich mit der Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder zeitlich begrenzten Haftstrafen zu rechnen ist.
Das Jugendamt ist als Fachbehörde in all solchen Fällen gemäß den Prozessverfahrensgesetzen (FamFG und JGG) und gemäß § 50 SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht) bzw. § 52 SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz) an den gerichtlichen Verfahren zu beteiligen [vgl. hierzu Inobhutnahme und Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht bei (möglicher) Kindeswohlgefährdung]. Es bringt seine sozialpädagogische Expertise vermittels fachlicher Stellungnahmen und durch Unterbreitung sozialpädagogischer Leistungsangebote und Interventionsstrategien in das gerichtliche Verfahren ein.