Gemäß UN-BRK sind junge Menschen mit Behinderungen Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
Nach § 2 Abs. 1 SGB IX sind Menschen mit Behinderungen Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine solche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine derartige Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Bislang fehlt ein verlässlicher Gesamt-Überblick über die in Deutschland lebenden jungen Menschen mit Behinderungen, da auf keine übergreifende Erhebung bzw. Statistik zurückgegriffen werden kann.
Zieht man die Statistik zur Erfassung der Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung heran, wurde im Jahr 2019 für ca. 158.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren das Vorliegen einer Schwerbehinderung bejaht (d.h. auf einer Skala von 20% bis 100% einen Schweregrad der Behinderung von mind. 50%). Da jedoch nicht alle Familien eine solche Anerkennung beantragen oder erhalten, sind diese Zahlen unzureichend.
Aus der Mikrozensus-Befragung 2017 zur Lebenssituation der zuhause lebenden Menschen geht hervor, dass ca. 3,6% der jungen Menschen unter 25 Jahren eine Behinderung haben. Bezogen auf ca. 20 Mio. in Deutschland lebenden jungen Menschen unter 25 Jahren sind dies ca. 720.000 junge Menschen.
Hinzu kommen die jungen Menschen mit Behinderungen, die in stationären Hilfen leben. Aufgrund der aktuell bestehenden Zuständigkeitsspaltung zwischen der Kinder- und Jugendhilfe (für junge Menschen mit [drohender] seelischer Behinderung) und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (für junge Menschen mit [drohender] körperlicher und geistiger Behinderung) muss man hierfür auf zwei unterschiedliche Statistiken zugreifen: So waren im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) im Jahr 2019 ca. 22.517 Hilfefälle junger Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung unter 27 Jahren erfasst, im Kontext der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX 103.537 Hilfen für junge Menschen mit (drohenden) körperlichen und/oder geistigen Behinderungen unter 18 Jahren. Allerdings ist bei letzterer Zahl zu berücksichtigen, dass die Statistik der Eingliederungshilfe nicht zwischen teil- und vollstationären Hilfen unterscheidet, sodass hier etliche junge Menschen miterfasst werden, die gleichwohl zuhause wohnen und nur zeitweise Hilfen (z.B. in Kindertageseinrichtungen) in Anspruch nehmen.
Wie für alle Kinder und Jugendlichen ist auch für diejenigen mit einer Behinderung die Schule ein besonders relevanter Lebensbereich. Hier unterscheidet die Statistik nach dem Vorliegen eines seitens des Schulsystems anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarfs. Für 2018 haben etwa 556.300 Schüler*innen einen solchen sonderpädagogischen Förderbedarf zugesprochen bekommen, wovon etwa 321.000 Schüler*innen in Förderschulen unterrichtet wurden, d.h. nicht im Regelsystem mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderungen (KMK 2018).
In der Bundesrepublik gibt es ca. 390.000 Familien, in denen Mütter oder Väter mit Behinderung mit minderjährigen Kindern zusammenleben. Chronisch erkrankte Eltern ohne solche mit einem Schwer-Behindertenausweis sind in dieser Zahl nicht erfasst.