Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
Am 1. Oktober 2005 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft. Das KICK enthält u. a. Regelungen, die das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz zum Ausbau der Kinderbetreuung (TAG) flankieren.
Mit dem KICK wird vor allem der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl verbessert. So wurde der Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung strukturiert und konkretisiert; die Träger von Einrichtungen und Diensten wurden in die Wahrnehmung des Schutzauftrages einbezogen (§ 8a). Darüber hinaus wurden die Steuerungsverantwortung des Jugendamtes bei der Leistungsgewährung und die Grenzen der Selbstbeschaffung von Leistungen geregelt (§ 36a), die Erbringung von Hilfen im Ausland von strengeren Anforderungen abhängig gemacht (§§ 27, 35a, 78b) und die Beteiligung von Eltern und jungen Menschen an den Kosten der Leistungen neu geordnet (§§ 90 ff.).
Flankierend zum TAG wurde insbesondere die Erlaubnispfl icht für Tagespflegepersonen neu geregelt. Die Tagespfl egeerlaubnis gilt zukünftig für bis zu fünf Kinder und muss nicht mehr wie bisher für jedes einzelne Kind beantragt werden. Eine gelegentliche Betreuung, Nachbarschafts- und Verwandtenhilfe bleibt erlaubnisfrei.









