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Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)

Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) vom 27.12.2004

Seit dem 1. Januar 2005 ist das Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Kraft – das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Kern des Gesetzes, mit dem insbesondere die §§ 22–24a des SGB VIII geändert wurden, ist der Ausbau der Tagesbetreuung für Kleinkinder unter 3 Jahren. Mit dem TAG wird die Verpflichtung zur Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebots der Tagesbetreuung für diese Altersgruppe mit spezifischen Bedarfskriterien unterlegt. Das Gesetz hat zum Ziel, bis zum Jahre 2010 insgesamt 230.000 zusätzliche Plätze in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege zu schaffen, die Qualität der Betreuung zu steigern und den Kindern eine frühe Förderung zu ermöglichen. Dabei wird die Tagespfl ege ausgebaut und durch Qualifizierungsmaßnahmen aufgewertet.

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Vorgaben liegt bei den Kommunen. Sie sind verpflichtet, eine verbindliche Ausbauplanung vorzulegen und den Fortschritt jährlich zu bilanzieren. Dazu werden sie jährlich um 1,5 Mrd. Euro durch Einsparungen aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe entlastet.

Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die Aufwertung der Tagespflege durch Tagesmütter und -väter als gleichrangige Alternative zu den Tageseinrichtungen. Tagesmütter, so sieht es das TAG vor, sollen künftig besser ausgebildet und auf ihre Eignung hin geprüft werden. Dafür erhalten sie eine bessere soziale Absicherung.

Seine Fortführung fand das TAG durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK).