Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende
Aufgabe und Ziel der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie sollen bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützt werden. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen gilt für erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren, dass sie unverzüglich nach Antragstellung in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln sind. Jugendliche sollen vorrangig an eine Ausbildung herangeführt werden. Dabei stehen den persönlichen Ansprechpartnern bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende neben den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung des Dritten Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III) noch weitere Eingliederungsleistungen zur Verfügung (beispielsweise die Arbeitsgelegenheiten, die sonstigen Leistungen – wie Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung oder die Kinderbetreuung – und das Einstiegsgeld).
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
– durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
– die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
– geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird,
– die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
– behindertenspezifische Nachteile überwunden werden.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts.









