Kinder- und jugendrelevante Gesetze in Deutschland > Index H-X > Jugendarbeitsschutzgesetz ... > Kinderarbeitsschutzverordnung

Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)

Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (KindArbSchV) vom 23. Juni 1998

Die Verordnung bestimmt, dass Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, soweit nicht das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz Ausnahmen vorsehen. Die Verordnung legt die Ausnahmen sowie die für die Beschäftigung nicht geeigneten Arbeiten fest. Die weiteren Bedingungen für die zulässigen Beschäftigungen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt.