Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (FAAlkVerbotG)
Am 1. August 2007 trat das neue Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfängerinnen und Fahranfänger (FAAlkVerbotG) vom 19. Juli 2007 in Kraft und hat zum Ziel die Einführung eines Alkoholverbots für Fahrer und Fahrerinnen während der Probezeit durch eine Ergänzung des Straßenverkehrsgesetzes, des Güterkraftverkehrsgesetzes, der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung.
Das Alkoholverbot zur Reduzierung von alkoholbedingten Unfällen bei Fahranfängern gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, die sich noch in der (regelmäßig) zweijährigen Probezeit befinden und für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres.
Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden.









