Alkopopsteuergesetz (AlkopopStG)
Das Alkopopsteuergesetz ist am 1. Juli 2004 in Kraft getreten. Es bestimmt, dass alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) im Steuergebiet einer Sondersteuer zum Schutz junger Menschen (Alkopopsteuer) unterliegen. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet Büsingen und ohne die Insel Helgoland.
Die Sondersteuer wird ausschließlich auf die Alcopops erhoben, die unter Verwendung von Branntwein oder branntweinhaltigen Erzeugnissen hergestellt worden sind. Das Gesetz strebt den Konsumrückgang von Alcopops durch höhere Preise an und beinhaltet eine Kennzeichnungspfl icht, dass diese Produkte nicht an unter 18-Jährige verkauft werden dürfen. Die Alkopopsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung.
Als Alkopops gelten auch industriell vorbereitete Mischungskomponenten von Getränken, die in einer gemeinsamen Verpackung enthalten sind.









