EQJ-Programm-Richtlinie (EQJR)
Mit dem Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher flankiert die Bundesregierung die Bemühungen der Partner im »Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland«. Die Agenturen für Arbeit können den Betrieben die Praktikumsvergütung, die sie den Jugendlichen zahlen, bis zu 192 Euro monatlich nachträglich erstatten und die Sozialversicherungsbeiträge pauschaliert übernehmen. Das Programm begann am 1. Oktober 2004 und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Programm inzwischen um ein Jahr bis Ende 2008 verlängert und bereits ab Oktober 2006 auf 40.000 Plätze aufgestockt. Die Einzelheiten zur Durchführung des Sonderprogramms sind in der EQJ-Programm-Richtlinie geregelt.









