Bundeserziehungsgeldgesetz (BerzGG)
Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz – BerzGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006
Die Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes gehört zu den Kernstücken der Familienpolitik und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern und die gemeinsame Betreuung ihres Kindes.
Wichtigstes Anliegen der Novelle ist die Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten von Eltern bei der Betreuung ihrer kleinen Kinder. Die Eltern können die Elternzeit vom 1. Tag bis zum 3. Geburtstag des Kindes gemeinsam nutzen. Vätern wird durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit eine Chance eröffnet, sich an den Erziehungsaufgaben zu beteiligen. Gleichzeitig erhalten damit auch Frauen bessere Möglichkeiten, durch eine Teilzeitbeschäftigung den Kontakt zum Beruf auch während der Elternzeit aufrecht zu erhalten.
Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Zahlung von Erziehungsgeld, die Einkommensgrenzen, den Beginn und das Ende des Anspruchs auf Erziehungsgeld und Elternzeit sowie das Recht auf Kündigungsschutz.









