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Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 9b des Gesetzes vom 7. September 2007

Das deutsche System der dualen Berufsausbildung ist weltweit anerkannt und vorbildlich. Das zum 1. April 2005 in Kraft getretene Berufsbildungsreformgesetz zielt darauf ab, die Ausbildungschancen zu sichern und zu verbessern und eine hohe Qualität der beruflichen Ausbildung für alle jungen Menschen zu gewährleisten – unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen Herkunft.

Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. April 2005 erhalten Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund neue Perspektiven für ihre berufliche Ausbildung. Die Reform des BBiG verbessert die Bedingungen für eine Zusammenarbeit aller Partner in der dualen Ausbildung. Es wurde u. a. die Möglichkeit eröffnet, Absolventinnen und Absolventen von vollzeitschulischen und anderen nicht betrieblichen Ausbildungsgängen zur Kammerprüfung zuzulassen.

§ 1 des Gesetzes »Ziele und Begriffe der Berufsbildung« bildet die Grundlage für das Ordnungssystem in der beruflichen Bildung und fasst unter dem Oberbegriff »Berufsbildung« die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung sowie die berufliche Umschulung zusammen.

Das Gesetz legt ferner fest, dass die Berufsausbildung die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln hat. Sie hat in diesem Zusammenhang den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.

Weiterhin bestimmt das Gesetz die Lernorte der Berufsbildung und dass es für die Berufsbildung gilt, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen. Neben der Anerkennung von Ausbildungsberufen legt das Gesetz die Erprobung neuer Ausbildungsberufe sowie die Ausbildungs- und Prüfungsformen fest.

Die am 1. April 2007 in Kraft getretenen Änderungen erfassen auch die Weiterentwicklung der Berufsbildungsstatistik.