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Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG)
Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG) vom 23. Dezember 1981, zuletzt geändert am 9. Juli 2001
Das Gesetz legt die Ziele der Berufsbildungsplanung fest, verpflichtet die Bundesregierung zur jährlichen Vorlage eines Berufsbildungsberichtes, schafft die Grundlagen für die Berufsbildungsstatistik und definiert die Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterliegt der Rechtsaufsicht des zuständigen Bundesministers.
Das Gesetz gilt für die Berufsbildung (Berufsausbildung, berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung), soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen.









